top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge, die Innovation Ambassadors GmbH („Auftragnehmer“) gegenüber dem Vertragspartner („Kunde“) zur Erbringungen von (unternehmensberatenden) Leistungen einschließlich Trainings, Workshops und Coachings verpflichten. Auftragnehmer und Kunde werden nachfolgend auch gemeinschaftlich Parteien und jeweils einzeln Partei genannt.

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn die Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Vertragsbedingungen des Kunden vorbehaltlos leistet.

1.3. Individuelle Vereinbarungen zwischen der Auftragnehmer und dem Kunden und abweichende Regelungen in Auftragsangebot/ Auftragsbestätigung seitens der Auftragnehmer gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

1.4. Sind diese AGB einmal wirksam in das Vertragsverhältnis zwischen der Auftragnehmer und dem Kunden einbezogen, gelten sie auch für alle weiteren Vertragsverhältnisse im Sinne von Ziffer 1.1., selbst dann, wenn die Auftragnehmer bei Abschluss der weiteren Verträge nicht neuerlich auf diese AGB hinweist, es sei denn, es werden in den jeweiligen Vertrag AGB der Auftragnehmer neueren Datums einbezogen.

 

2. Leistungsumfang und -erbringung

2.1. Der konkrete Auftrag des Kunden an die Auftragnehmer, insbesondere Aufgabenstellung, Leistungsbeschreibung, Projektdauer und Termine, Honorar und Auslagen, werden in einem Auftragsangebot seitens der Auftragnehmer dargestellt. Gegenstand des Auftrags ist das durch den Kunden bestätigte Angebot der Auftragnehmer - im Einzelnen also Beratungen, ggf. Erstellen von Analysen, Konzepten, Studien, Berichten oder Dokumentationen, die Durchführung von Seminaren, Workshops oder Coachings - nicht aber die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.

2.2. Die Auftragnehmer kann sich zur Auftragsausführung Dritter als Subunternehmer bedienen. Die Auswahl von Dritten und Mitarbeitern, obliegt der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen. Ein Weisungs- oder Direktionsrecht hat der Kunde nicht.

 

3. Auftragsänderungen/-ergänzungen

3.1. Änderungen/Ergänzungen des Auftrags können die Parteien einvernehmlich vereinbaren. Umfangreiche Änderungen/Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

3.2. Leistungen aufgrund von Änderungen/Ergänzungen sind gesondert zu vergüten, soweit nicht die Auftragnehmer ausdrücklich vor deren Vereinbarung in Textform mitteilt, dass keine zusätzlichen Kosten entstehen. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind, gelten die Konditionen des anfänglichen Auftrags entsprechend für Änderung/ Ergänzung.

 

4. Fristen, Termine und Nachfristen

4.1. Sämtliche Fristen und Termine eines Auftrags sind unverbindlich, sofern nicht deren Verbindlichkeit ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

4.2. Der Lauf von Fristen und Terminen setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt. Fristen und Termine verlängern/verschieben sich um den Zeitraum, den der Kunde bis zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten verstreichen lässt.

4.3. Die Auftragnehmer kommt erst in Leistungsverzug, wenn der Kunde die Leistung nach Fälligkeit anmahnt unter Setzung einer Erfüllungsfrist von mindestens zwei Wochen.

4.4. Soweit die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraussetzt, beträgt diese mindestens zwei Wochen.

 
5. Verschwiegenheit

Die Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Tatsachen und Informationen, die der Kunde der Auftragnehmer während des Auftrags anvertraut, Stillschweigen zu bewahren. Ohne Einwilligung darf die Auftragnehmer solche Tatsachen/Information nicht für sich selbst oder Dritte verwerten, es sei denn, sie sind bereits öffentlich bekannt oder die Auftragnehmer erlangt auf andere Weise Kenntnis.

 

6. Aufbewahrung von Unterlagen

6.1. Die Auftragnehmer bewahrt alle von dem Kunden zur Verfügung gestellten Geschäftsunterlagen ordnungsgemäß auf und unternimmt dem üblichen Geschäftsverkehr und dem Stand der Technik entsprechende Vorkehrungen zur Verhinderung (unbefugter) Einsicht durch Dritte.

6.2. Von dem Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen – gleich ob in körperlicher oder digitaler Form - gibt die Auftragnehmer auf Verlangen zurück bzw. löscht diese. Fordert der Kunde solche Unterlagen nach Abschluss eines Auftrags nicht zurück, kann die Auftragnehmer diese nach Ablauf von 12 Monaten vernichten.

 

7.Mitwirkungspflicht des Kunden

7.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragnehmer bei der Auftragsausführung nach Kräften zu unterstützen und in seiner Sphäre die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und Ansprechpartner, Teilnehmer und sonstige Verantwortliche rechtzeitig zu benennen.

7.2. Der Kunde hat der Auftragnehmer rechtzeitig die zur Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig bereitzustellen. Die Auftragnehmer geht von der Vollständigkeit der Unterlagen und Informationen aus.

7.3. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflicht, kann die Auftragnehmer nach vorheriger Abmahnung oder Fristsetzung das Vertragsverhältnis außerordentlich fristlos kündigen.

 

8. Vergütung und Aufrechnung/Zurückbehaltung

8.1. Angebotspreise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung geltenden Umsatzsteuer.

8.2. Zahlungen sind ohne Abzug und mittels Überweisung auf das Bankkonto der Auftragnehmer zu leisten.

8.3. Ist die Vergütung gem. Angebot nach Zeitaufwand bestimmt, hat die Auftragnehmer jeweils nach der Leistung einer Zeiteinheit (Tag oder Woche) Anspruch auf die entsprechende Vergütung. Im Fall von Pauschalen wird die Vergütung fällig zu 1/3 bei Vertragsschluss, 1/3 bei Beginn der Tätigkeit und 1/3 nach Auftragserfüllung.

8.4. Die Auftragnehmer stellt dem Kunden entsprechende Rechnungen. Rechnungstellung erfolgt elektronisch, wenn nicht der Kunde widerspricht. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend den Zahlungsverzug.

8.5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ebenfalls auf solche Ansprüche beschränkt.

 

9. Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche und Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr, beginnend mit der Herstellung des Werks. Das gilt nicht im Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns der Auftragnehmer.

 

10. Haftung

10.1. Die Haftung der Auftragnehmer für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden. Bei Schäden, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, haftet die Auftragnehmer ebenfalls nur für den typischerweise entstehenden Schaden.

10.2. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

 

11. Rechte an Arbeitsergebnissen und Werbung

Alle (Urheber-)Rechte an den für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen verbleiben bei der Auftragnehmer, einschließlich Veröffentlichungs- und Verwertungsrechten und dem zugrundeliegenden Know-How. Die Auftragnehmer räumt dem Kunden das nicht ausschließliche Recht ein, die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse für die dem Auftrag übereinstimmend zugrundliegenden Zwecke zu nutzen.

 

12. Vorzeitige Beendigung

12.1. Aufträge, die nicht Werkverträge sind, können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

12.2. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

​

13. Schlussbestimmungen

13.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand das für den Geschäftssitz der Auftragnehmer zuständige Gericht.

 

Stand: 10. Februar 2020

bottom of page